Warum hat die Einnahmeempfehlung des Vitaldrinks sowie Omega-3 liquid eine Altersbeschränkung ab 4 Jahren?

Bei der Altersangabe und den rechtlichen Bestimmungen durch die Angabe „4 Jahren“, geht es ausschließlich um das Konservierungsmittel / den Konservierungsstoff Kaliumsorbat, welcher zur Haltbarmachung verwendet werden musste. Trotzdem ist dieser Stoff nach unseren Erfahrungen auch für Kinder ab 2 Jahren unbedenklich. Der bedenkliche ADI‑Wert (Menge eines Zusatzstoffes, die mit größter Wahrscheinlichkeit gesundheitlich unbedenklich ist) liegt bei 25 mg / kg Körpergewicht, im Vitaldrink sind 0,06 mg pro 30 ml enthalten und somit völlig unspektakulär. Der rechtliche Auszug zum Kaliumsorbat wie folgt:

Kaliumsorbat gilt gemeinhin als unbedenklich, da es, wie Fettsäuren, vom Körper vollständig abgebaut wird. In einigen seltenen Fällen kann es jedoch allergieauslösend wirken und wegen seiner Säurewirkung Haut oder Schleimhäute sehr empfindlicher Personen (z. B. Kinder) reizen […] Die Verabreichung im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln wird bei Kindern ab dem Alter von 4 Jahren erlassen